In Deutschland hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruch auf einen Zuschuss je nach Krankenkasse bis zu 741 € pro Hörgerät bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.
Die Mülheim HÖRT GmbH bietet Hörgeräte verschiedener Preisklassen an.
Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse für eine Hörgeräteversorgung. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden.
Der Preis für einfache Basis-Hörtechnik liegt in Höhe des Krankenkassen-Zuschusses. Die Mülheim HÖRT GmbH bietet Ihnen auch höherwertige Technik zum Kassensatz an - achten Sie auf unsere Aktionsangebote.
Bei miniaturisierten Hightech-Hörgeräten mit Spitzenleistung liegt die Preisspanne bei bis zu 2.450€.
Für alle höherwertigen Hörgeräte mit Eigenanteil bieten wir Ihnen auch eine bequeme Ratenzahlung mit einer 0 % Hörgeräte-Finanzierung an.
Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie uns einfach in unserem Fachgeschäft besuchen, oder telefonisch unter 0208-88351070 einen persönlichen Termin vereinbaren.